Der Vorstand leitet die Geschäfte des SST im Sinne seines Zwecks, er führt die Beschlüsse der Generalversammlung aus und genehmigt das vor Beginn jedes neues Vereinsjahres zu erstellende Tätigkeitsprogramm. Er ist primär für die grundsätzlichen Fragen, wie die strategischen Ausrichtung des SST sowie die Finanzplanung zuständig.
Präsidentin