Sempachersee Tourismus hat den Auftrag, den Tourismus in der Region nachhaltig zu fördern und zu entwickeln und ist die zentrale Plattform für diesen Wirtschaftszweig. Der Auftrag ist im Gesetz des Kantons Luzern verankert und der Kanton ist es auch, der Sempachersee Tourismus die zur Erfüllung nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.
Kurtaxen und Beherbergungsabgaben
Abgabepflicht Kurtaxen
Die Kurtaxe wird für jede Übernachtung von Gästen erhoben.
- in Hotels, Motels, Gasthäusern, Fremdenpensionen, Jugendherbergen und anderen Beherbergungsbetrieben
- in Fremdenzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Camping-, Caravaning- oder Campingstellplätzen
- in gewinnorientierten Schulen auf Internatsbasis
- Eigentümer von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Wohnwagen und Zelten, welche diese selber nutzen und nicht weitervermieten, können ihre Taxen in Form einer Jahrespauschale (CHF 60.–) entrichten, ebenso Dauermieter, die solche Wohnungen mindestens drei Monate im Kalenderjahr mieten.
- Die Abgabepflicht besteht auch, wenn die Angebote über Dritte publiziert, vermarktet oder vermittelt werden, oder wenn der Beherbergungsvertrag über Dritte oder auf anderem Wege zustande kommt.
Ausnahmen von der Abgabepflicht
Keine Kurtaxe haben zu entrichten:
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- Personen, die sich aus dienstlichen Gründen am Abgabeort aufhalten, insbesondere Angehörige der Armee, der Polizei, der Feuerwehr und des Zivilschutzes
- Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz am Abgabeort
- Fahrende, Flüchtlinge und Asylsuchende
- Beherbergende, die Land für Zeltlager für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zur Verfügung stellen